Restnutzungsdauergutachten · Kärnten

Höhere AfA.
Mehr aus Ihrer Immobilie.

Statt pauschal 1,5 % pro Jahr: Mit einem qualifizierten Restnutzungsdauergutachten weisen wir die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes nach – die Grundlage für eine mögliche höhere jährliche Abschreibung und damit mehr Liquidität für Immobilieninvestoren in Klagenfurt, Villach, Velden und ganz Kärnten.

Grundlagen

Wie die Gebäudeabschreibung in Österreich funktioniert

Wer eine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten des Gebäudes (nicht des Grund und Bodens) über die Nutzungsdauer steuerlich absetzen – die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Für vermietete Wohngebäude gilt in Österreich grundsätzlich ein gesetzlicher AfA-Satz von 1,5 % pro Jahr. Dahinter steht die pauschale Annahme einer Nutzungsdauer von rund 67 Jahren.

Diese Pauschale ist gesetzlich zulässig, aber nicht immer sachgerecht: Ein Zinshaus aus der Gründerzeit oder eine in die Jahre gekommene Anlegerwohnung hat real oft eine deutlich kürzere verbleibende Nutzungsdauer als 67 Jahre. Das Einkommensteuergesetz erlaubt daher, mit einem Nachweis – konkret einem qualifizierten Sachverständigengutachten – eine kürzere Restnutzungsdauer und damit einen höheren AfA-Satz geltend zu machen.

Der Effekt für Investoren

Ein höherer AfA-Satz bedeutet: In den Jahren nach dem Nachweis wird ein größerer Teil der Gebäudekosten jährlich steuerlich wirksam. Das senkt den steuerpflichtigen Überschuss aus Vermietung und Verpachtung und verschiebt Steuerlast in die Zukunft – ein Liquiditäts- und Zinsvorteil, der bei größeren Objekten erheblich sein kann. Ob und in welcher Höhe die Abgabenbehörde die kürzere Restnutzungsdauer anerkennt, entscheidet sie im Einzelfall; eine Garantie gibt es nicht.

Beispielrechnung

Was das konkret bringt – Eigentumswohnung Baujahr 1970er für 250.000 €

Gerade bei einer Wohnung aus den 1970er-Jahren ist die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich kürzer als die gesetzlich unterstellten 67 Jahre. Alle Werte sind beispielhaft und ersetzen keine individuelle Berechnung.

Wichtig: Die höhere AfA erhöht nicht die insgesamt absetzbare Summe, sondern beschleunigt die Abschreibung. Der Vorteil ist also in erster Linie ein Liquiditäts- und Zinsvorteil (Steuerstundung) – bei Verkauf oder über lange Haltedauern kann er dennoch bares Geld wert sein. Die tatsächliche Höhe hängt von Kaufpreisaufteilung, nachgewiesener Restnutzungsdauer, Ihrem persönlichen Steuersatz und der Anerkennung durch die Abgabenbehörde ab. Schon dieses Beispiel zeigt: Die Kosten eines Gutachtens sind bei einer vermieteten Wohnung meist rasch wieder hereingeholt.

Stefan Sallinger, Bmstr. – staatlich geprüfter Baumeister bei ASALEA
Stefan Sallinger, Bmstr.
Staatlich geprüfter Baumeister · ASALEA
Beurteilt bei über 50 fertiggestellten Wohneinheiten die konstruktive Bausubstanz – tragende Wände, Decken, Dachkonstruktion. Genau das ist die entscheidende Grundlage jedes belastbaren Restnutzungsdauergutachtens.
Worauf es ankommt

Ein Gutachten, das der Prüfung standhält

Die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung stellen an ein Restnutzungsdauergutachten hohe Anforderungen. Entscheidend ist der Zustand der konstruktiven Bauteile: tragende Wände, Fundament und Keller, Zwischendecken sowie die Dachkonstruktion. Abnutzung an Böden, Fenstern, Innenputz oder Haustechnik allein rechtfertigt keine kürzere Nutzungsdauer. Das Gutachten muss außerdem auf den Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung abstellen und den Zusammenhang zwischen festgestellten Mängeln und der angesetzten Restnutzungsdauer schlüssig und nachvollziehbar begründen.

Genau deshalb ist die Kombination bei ASALEA so wertvoll: Unser staatlich geprüfter Baumeister beurteilt die Bausubstanz dort, wo es zählt – an der Tragstruktur –, während der staatlich geprüfte Immobilientreuhänder die bewertungsrechtliche Einordnung liefert. So entsteht ein Gutachten, das fachlich fundiert und für die Vorlage bei der Abgabenbehörde sauber aufbereitet ist.

Wann es sich lohnt

Für diese Immobilien besonders sinnvoll

Zinshäuser & Altbauten

Ältere Miethäuser haben oft eine reale Restnutzungsdauer deutlich unter der pauschalen Annahme – hier ist der Hebel am größten.

Anlegerwohnungen

Vermietete Eigentumswohnungen in Bestandsobjekten, besonders mit Sanierungsbedarf, profitieren von einer realistischen Restnutzungsdauer.

Bestands­objekte mit Sanierungsstau

Je stärker die Tragstruktur beansprucht ist, desto eher weicht die tatsächliche Nutzungsdauer von 67 Jahren ab.

Ablauf

Ihr Restnutzungsdauergutachten bei ASALEA

1

Erstgespräch & Prüfung

Sie schildern uns Objekt, Baujahr und Nutzung. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten voraussichtlich lohnt – und nennen einen Fixpreis.

2

Objektbesichtigung

Unser Baumeister begutachtet die konstruktiven Bauteile vor Ort und dokumentiert den Bauzustand systematisch.

3

Gutachtenerstellung

Wir erstellen das qualifizierte Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung der Restnutzungsdauer – aufbereitet für die Vorlage beim Finanzamt.

4

Übergabe an Sie & Ihre Steuerberatung

Sie erhalten das Gutachten und können es gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung geltend machen. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit der Kanzlei ab.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten, das die tatsächliche verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt. Liegt sie unter der gesetzlich unterstellten Dauer, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein höherer AfA-Satz als 1,5 % möglich sein.
Wie hoch kann die AfA werden?
Das hängt vom nachgewiesenen Zustand der konstruktiven Bauteile ab und wird im Einzelfall von der Abgabenbehörde geprüft. Eine pauschale Zusage ist rechtlich nicht möglich.
Ist die höhere Abschreibung garantiert?
Nein. Das Gutachten wird der Abgabenbehörde vorgelegt und geprüft. Entscheidend sind die konstruktiven Bauteile; Schäden an Böden, Fenstern oder Verputz allein genügen nicht.
Was kostet das Gutachten?
Sie erhalten vorab einen Fixpreis. Bei vermieteten Objekten steht dem Aufwand häufig bereits im ersten Jahr eine deutlich höhere Abschreibung gegenüber.
Arbeitet ASALEA mit meinem Steuerberater zusammen?
Ja, sehr gerne. Wir liefern das bautechnische Gutachten, Ihre Steuerberatung übernimmt die steuerliche Geltendmachung. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt ab.

Rechtlicher Hinweis: ASALEA erstellt bautechnische und immobilienfachliche Gutachten und Analysen. Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und geben keine Erfolgsgarantie ab. Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile tatsächlich anerkannt werden, entscheidet die zuständige Abgabenbehörde im Einzelfall. Die steuerliche Beurteilung und Geltendmachung erfolgt durch Ihre Steuerberatung. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.

Wir prüfen, ob sich ein Gutachten rechnet

In einem kurzen Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie rechnet – kostenlos und unverbindlich.

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